Verwaltung der Angelegenheiten des Kollegiums und Verwaltung seiner praktischen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten innerhalb der Grenzen, die vom Hochschulrat gemäß den Bestimmungen der geltenden Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse festgelegt sind.
1. Überwachung der Vorbereitung des pädagogischen und praktischen Plans in der Hochschule und Verfolgung seiner Umsetzung.
2. Koordinierung zwischen technischen und administrativen Mitarbeitern und Mitarbeitern des Kollegiums.
3. Arbeit an der Einreichung von Vorschlägen für die Erfüllung der Bedürfnisse der Fakultät von Fakultäten, Technikern, anderen Hilfsgruppen, Einrichtungen, Geräten, Werkzeugen usw.
4. Überwachung des Studien- und Prüfungsfortschritts und der Aufrechterhaltung des Systems innerhalb des Kollegiums und Unterrichtung des Hochschulpräsidenten über alles, was das Funktionieren der Fakultät oder das, was einem Fakultätsmitglied zugeschrieben wird, beeinträchtigen würde.
5. Überwachung der Mitarbeiter der Verwaltungsorgane des Kollegiums und Überwachung ihrer Arbeit.
6. Vorbereitung eines Berichts am Ende jedes akademischen Jahres über die praktischen, pädagogischen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten des Kollegiums. Dieser Bericht enthält eine Beschreibung der Aspekte der Tätigkeit des Kollegiums, des Leistungsniveaus der Arbeit, der Studien und Prüfungen und ihrer Ergebnisse sowie der Hindernisse, die die Umsetzung und Präsentation der Vorschläge mit geeigneten Lösungen behindert haben. die Universität .
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