Konferenzen

Terms of Reference
1. die Veröffentlichung von Publikationen von Konferenzen, Seminaren und Kursen von verschiedenen außeruniversitären Stellen, egal ob ägyptisch oder ausländisch, und diese den Fakultäten und Instituten der Universität mitteilen.
2. Erhalt der Vorschläge der Colleges für die Reisen der Fakultätsmitglieder zu Konferenzen im In- und Ausland.
3. Die Prozeduren der Präsentation der Themen der Konferenzen dem Vizepräsidenten für postgraduale Studien und Forschungen und dem Präsidenten der Universität nach der Bestätigung des Abschlusses der Papiere und ihrer Fertigstellung zu nehmen.
4. Erstellung von Aufzeichnungen, die die Reise eines Fakultätsmitglieds zu verschiedenen Konferenzen und den Umfang des Beitrags der Universität zu den Kosten der Teilnahme an diesen Konferenzen angeben.
5. Erstellung eines geografischen Registers, in dem die in den einzelnen Ländern abgehaltenen Konferenzen und die Namen der Mitglieder der Fakultäten aufgeführt sind, die sie für jede Konferenz nominiert haben.
6. Erlass der Entscheidung des Hochschulpräsidenten für den Fall, dass die Universität zu den Kosten der Konferenz beiträgt (die Hälfte der Reisekosten und Reisekosten) und im Falle, ob das Mitglied die Konferenz diskutiert oder eine Sitzung der Konferenz leitet.
7. Benachrichtigung des Ministeriums für Höhere Bildung (Allgemeine Verwaltung der kulturellen Beziehungen), um die ministeriellen Entscheidungen zu erhalten, die für die Reisen von Fakultätsmitgliedern notwendig sind, wenn der Beitrag des Ministeriums die Hälfte der Ausgaben und die Benachrichtigung des betroffenen Kollegiums und die Verwaltung der Konten und des Budgets übernimmt notwendig.
8. Nehmen Sie Kontakt mit dem Außenministerium auf, um seine Zustimmung zu geben, falls das Mitglied der Arabischen Republik Ägypten auf der Konferenz vertreten ist.
9. Erhalt der Berichte der Mitglieder der Fakultät über die Teilnahme an Konferenzen zur Präsentation vor dem Council of Graduate Studies and Research.
10. Vorbereitung eines speziellen Ordners für die Berichte der Mitglieder der Fakultät über die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und wissenschaftlichen Missionen.
11. Beantragung von Anträgen von Hochschulen zur Abhaltung von lokalen Konferenzen in den Zweigstellen der Universität und Genehmigung des Bestehens der Akademie und Information des betreffenden Kollegiums und Öffentlichkeitsarbeit an der Universität und manchmal Unterrichtung des Außenministeriums im Falle der Teilnahme von ausländische Mitglieder in der Konferenz.